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BayObLG (2Z BR 20/95) | Datum: 14.06.1995
I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage. Dem Antragsteller gehören zwei Wohnungen und drei Hobbyräume mit insgesamt 48, 23/1000 Miteigentumsanteilen. Der Antragsteller [...]